Aus diesem Grund haben wir bei SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz nachgefragt, ob eine Ausnahmeregelung im Rahmen des Möglichen ist:
Hat die Autonome Provinz Bozen rechtlich einen Handlungsspielraum bei der Festlegung des GIS-Steuersatzes für im AIRE-Register eingetragene Südtiroler*innen, die in Südtirol Eigentümer einer Wohnung sind?
Nein. Der Grundsatz der europäischen Union verbietet hier eine Ungleichbehandlung und somit müsste dann vorgesehen werden, dass auch anderen Staatsbürgern von Staaten der europäischen Union dasselbe Recht eingeräumt werden müsste, sprich eine Zweitwohnung in Südtirol nicht höher besteuert werden müsste.
Steht derzeit zur Debatte, diese Regelungen für Südtiroler*innen im Ausland anzupassen?
Ja. Die Debatte wurde geführt, verschiedene Szenarien wurden geprüft, bewertet und auch rechtlich abgeklärt. Leider ohne konkreten Handlungsspielraum.
Welche Argumente sprechen, falls keine Anpassung möglich oder erwünscht ist, gegen eine Anpassung des Steuersatzes?
Ein Anpassung wäre auch von uns gewünscht, nur leider rechtlich nicht möglich. Wie unter Punkt 1. erwähnt, geht es hier um den Grundsatz, dass sämtliche Bürger der europäischen Union gleich behandelt werden müssen und es somit keine Spielräume gibt. Außer, dass dieses Recht dann allen zugesprochen werden müsste.