Wie hoch ist die Steuererleichterung?
Wenn alle Bedingungen gegeben sind, zahle ich nur auf 30 Prozent des zu besteuernden Einkommens die Einkommenssteuer. Und das für fünf Jahre! Weiters kann es zu einer Verlängerung der Erleichterung kommen, wenn man ein minderjähriges Kind hat oder eine Wohnimmobilie in Südtirol erwirbt. Die Verlängerung gilt dann für fünf weitere Jahre, wobei „nur” noch 50 Prozent des Einkommens steuerbefreit sind. Weitere Ausnahme: Bei drei minderjährigen Kindern zahlt man hingegen bei Verlängerung um weitere fünf Jahre nur auf zehn Prozent des besteuernden Einkommens die Einkommenssteuer.
Nehmen wir als Beispiel eine selbständige Inneneinrichterin. Sie verdient etwa 100.000 Euro im Jahr. Sie beschließt, nach Südtirol zu ziehen und erzielt hier das gleiche Einkommen. Wie wirkt sich die Erleichterung im konkreten Fall aus?
Da sie nur 30 Prozent ihres Einkommens versteuern muss, unterliegen in diesem Fall also 30.000 Euro der progressiven Besteuerung. 70.000 Euro sind hingegen steuerfrei. Man muss kein Mathegenie sein, um zu verstehen, wie groß die Vorteile sind. Und das für diesen langen Zeitraum. Eine Einschränkung gibt es allerdings für Selbstständige. Sie dürfen in Summe nicht mehr als 200.000 Euro an Steuerersparnis haben.
Was bedeutet das für die Inneneinrichterin aus unserem Beispiel?
Müsste sie ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit normal versteuern, würde an Steuer etwas weniger als die Hälfte ihres Einkommens anfallen, also etwa 36.000 Euro. Sie versteuert aber nur 30.000 und bezahlt somit etwa 8.000 Euro an Steuern. Das heißt, ihre Ersparnis liegt bei circa 28.000 Euro für die ersten fünf Jahre und circa 21.000 Euro pro Jahr im Falle einer Verlängerung. Nach sieben Jahren würde sie die Grenze von 200.000 Euro erreichen und somit rausfallen. Sie könnte also „nur“ sieben Jahre davon profitieren. Besonders bei höheren Einkommen wirkt sich das dann schnell aus.
Wie schon gesagt, gilt die Begrenzung der Steuerersparnis von 200.000 Euro allerdings für angestellte Arbeitnehmer nicht. Bezüglich dieser Diskrepanz im Gesetz liegen noch keine Gerichtsurteile vor, diese werden allerdings früher oder später sicherlich folgen, aber im Moment ist die Situation noch diese.
Vor einiger Zeit hat man immer wieder von Südtiroler*innen gehört, die die Steuererleichterung zurück- und sogar eine Strafe zahlen mussten. Was ist da passiert?
Genau aus diesem Grund rate ich so stark zur maßgeschneiderten Analyse. Man kann in diesem Bereich, mit einigen Ausnahmen, keine verbindliche Anfrage an die Steuerbehörde stellen, die die Erleichterung nach Prüfung genehmigt, sondern macht das selbst durch eine Eigenerklärung. Man stellt also quasi selbst fest, ob man die Begünstigung in Anspruch nehmen kann. Sollte die Steuerbehörde diese aberkennen, kommt es zur Steuerrückzahlung und zu Strafen, die meist sehr hoch ausfallen. Die gute Nachricht ist: Mittlerweile ist die Begünstigung vielfach angewandt worden, deshalb gibt es mehr Erfahrung. Ein weiterer Fallstrick: Wenn jemand während seiner Zeit im Ausland weiter Verbindungen zu Südtirol behält, wie beispielsweise Tätigkeiten in Verwaltungsräten von Familienunternehmen oder Tätigkeiten in Vereinen, könnte das Einfluss auf die Anerkennung der Steuererleichterung haben. Deshalb ist die Vorab-Analyse so wichtig. Was ich noch mitgeben möchte: Für zuziehende Personen gibt es außer der Steuererleichterung auf italienische Arbeitstätigkeit noch eine weitere Begünstigung, und zwar die sogenannte Reichensteuer oder Flat-Tax von 100.000 Euro, die auf ausländisches Einkommen ausgerichtet ist. Obwohl es sich dabei um verschiedene gesetzliche Grundlagen handelt, lohnt es sich, vor einem Umzug nach Italien prüfen zu lassen, ob das eine oder andere Gesetz zur Anwendung kommen kann. Kumulieren kann man die beiden Begünstigungen nämlich nicht.
Noch Fragen? Cristina Martello hat für Südstern ein Merkblatt zum „Rimpatrio“ zusammengestellt. Einfach hier klicken: Merkblatt Rimpatrio