Neue Regeln für Auslandsrückkehrer: Vieles anders und für Südsterne immer noch äußerst interessant!

Donnerstag, 08.02.2024
Steuern sparen durch die Zuzugsbegünstigung, das sogenannte „Regime impatriati“ – ein Thema, das viele Südsterne interessiert. Schließlich konnte die Rückkehr in die Heimat dadurch auch für sie bedeuten, erhebliche Steuererleichterungen zu genießen. Nun hat die italienische Regierung die Regeln diesbezüglich verschärft. Kurzum: Die Kriterien sind strenger geworden und der Steuervorteil geringer. „Doch es ist immer noch ein sehr vorteilhaftes Modell”, sagt Global-Mobility-Expertin und Steuerberaterin Cristina Martello, die in der Steuer- und Rechtskanzlei bureau Plattner tätig ist. Für Südstern erklärt sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

 

 

Die Regierung hat das Dekret zum sogenannten „Regime impatriati“ vor Jahresende abgeändert. Warum?

Man ist mit den neuen Regelungen im Grunde genommen ein Stück weit auf die alten Kriterien vor 2019 zurückgekommen. Die Rückkehr aus dem Ausland durch ein günstiges Steuermodell zu fördern ist ja schon seit Jahren möglich. Das seit 2019 geltende Dekret war dabei aber so breitmaschig ausgestellt, dass es quasi für jeden und jede anwendbar war. Und das hat die Regierung jetzt korrigiert. 

 

Was sind die wichtigsten Änderungen in Bezug auf den Rimpatrio?

Bisher war es so, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer nur 30 Prozent des zu versteuernden Einkommens in Italien versteuern mussten. Mit der neuen Fassung wird hingegen die Hälfte des versteuerbaren Einkommens versteuert und 50 Prozent sind steuerfrei. Eine Ausnahme gibt es bei Rückkehrern mit minderjährigen Kindern: In diesem Fall werden nur 40 Prozent des zu versteuernden Einkommens versteuert. 

 

Was hat sich sonst geändert?

Neu ist, dass eine Einkommenshöchstgrenze eingeführt wurde, bis zu welcher der Steuervorteil geltend gemacht werden darf: Die Begünstigung gilt nur mehr für Einkommen bis zu einer Obergrenze von insgesamt 600.000 Euro. Bisher gab es keine Einkommenshöchstgrenze, sodass z.B. auch ein Spitzensportler mit Einkünften in Millionenhöhe von den Begünstigungen profitieren konnte. 

 

Wie lange darf jemand die Begünstigung anwenden?

Auch dieser Punkt hat sich geändert: Die neue Vergünstigung gilt für fünf Steuerjahre. Bisher konnte man diese noch für fünf weitere Steuerjahre, also insgesamt bis zu zehn Jahre, verlängern. Eine Ausnahme gibt es: Wer bereits 2023 eine Immobilie in Italien gekauft hat und seinen Wohnsitz 2024 ins Land verlegt, kann zusätzlich zu den fünf Jahren noch weitere drei Jahre von der Vergünstigung profitieren. 

 

Auch die Kriterien haben sich verändert. Was sind hier die wichtigsten Punkte?

Bisher reichten zwei Jahre im Ausland, um den Rimpatrio in Anspruch nehmen zu dürfen. Nun sind es drei Jahre, die jemand mindestens im Ausland verbracht haben muss. Auch neu: Wer zurückkommt, muss mindestens vier Jahre, um genau zu sein, vier Steuerperioden hierbleiben, um die Begünstigung nicht zu verlieren. Für Südsterne sehe ich hier kaum ein Problem. Denn die meisten, die eine Rückkehr planen, wollen ohnehin mittel- oder langfristig im Land bleiben. 

 

 

 

 

Hat es Auswirkungen, wenn jemand nach der Rückkehr beim selben Arbeitgeber tätig ist?

Ja. Wer für denselben Arbeitgeber oder dieselbe Unternehmensgruppe tätig ist, muss sechs Steuerperioden im Ausland tätig gewesen sein, um die Begünstigung erhalten zu können (bzw. sieben Steuerperioden, wenn er schon vor Wegzug für dieselbe Unternehmensgruppe tätig war). Ein weiteres wichtiges Kriterium, das neu dazugekommen ist: Die Begünstigung gilt nur mehr für Personen, die eine hohe Qualifikation aufweisen, etwa zumindest ein dreijähriges Bachelor-Studium abgeschlossen haben, oder für Personen mit einer besonderen Spezialisierung, z.B. für geschützte Berufe. In Bezug auf diesen Punkt sind im Detail noch die Voraussetzungen zu klären. Der 60-jährige Top-Manager, der sich ohne große Ausbildung nach oben gearbeitet hat, würde beispielsweise rausfallen. Hier gilt es wohl künftige Stellungnahmen der Finanzämter abzuwarten. 

 

Wird die neue Regelung rückwirkend angewandt?

Nein. Für alle, die innerhalb 31. Dezember 2023 ihren meldeamtlichen Wohnsitz nach Italien verlegt haben, gelten noch die bisherigen Bestimmungen.

 

Nun sagen viele: Jetzt wird kaum noch jemand zurückkommen. Teilen Sie diese Einschätzung?

Nein, ich teile diese Einschätzung nicht. Die bisher geltenden Bestimmungen waren sehr großzügig gestaltet. Die jetzigen Bestimmungen sollen einerseits dazu dienen, eine missbräuchliche Anwendung der Begünstigung weitestgehend zu unterbinden und andererseits hoch qualifizierte Personen oder Personen mit besonderer Spezialisierung anzuziehen, um die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes zu fördern. Das Dekret ist zwar restriktiver, aber für Auslandsrückkehrer immer noch absolut vorteilhaft. 

 

Noch Fragen?

Hier findet ihr ein Merkblatt mit den wichtigsten Gegenüberstellungen zwischen alten und neuen Bestimmungen. 

Wie war die Regelung vorher? Was davon ist auch heute noch von Bedeutung? Das lest ihr in diesem Interview aus dem Jahr 2022.

 

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Steuerliche Entlastung bei Rückkehr nach Italien
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