Das Ziel ist also eine strategische Beratung?
Wir schauen uns mit unseren Kunden die kritischen Bereiche gemeinsam an und beleuchten die rechtlichen Aspekte und Risiken des Business- und Wachstumsplans. Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Softwarefirma, einen neuen Finanzdienstleister oder ein Vermietungskonzept im Tourismus handelt: Die Voraussetzungen sind immer andere. Das Hauptziel ist die Risikominimierung. Es geht darum, alle Interessen möglichst in Einklang zu bringen und gerechte Voraussetzungen zu schaffen, dass die Ziele erreicht werden und die Gesellschaft funktioniert.
Wie schütze ich meine Idee?
Ein sehr wichtiger Punkt. Zunächst gilt es, die Marken- oder Patentanmeldung durchzuführen, es geht aber auch um den Datenschutz und die mit der Digitalisierung zusammenhängenden Herausforderungen. Damit habe ich den Titel in der Hand und kann mein Produkt oder welche Idee ich auch immer schützen will, gegen meine Konkurrenz verteidigen. Ideen können zudem nicht nur über Marken und Patente geschützt werden, auch das Know-how an sich lässt sich durch vertragliche Absprache gut sichern. Gerade wenn ein Unternehmen durch Forschung und Entwicklung auf Externe zugreifen will. Fragen, die hier zu klären sind: Wem stehen die Nutzungsrechte zu? Wie sieht es mit der Urheberschaft der Geschäftsidee aus? Möglich ist auch die vertragliche Festlegung eines Abwerbungsverbots, um die eigene Position zu schützen.
Über was muss ich mir vorab noch Gedanken machen?
Auch wenn es zunächst befremdlich klingt: über den Exit. Es gibt die Entstehungs- und Entwicklungsphase, aber irgendwann wollen die meisten aussteigen. Auch hier kann man Klauseln oder Nebenvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern vorsehen. Zudem kommt es oft vor, dass Gesellschafter untereinander nicht mehr klarkommen. Dann kann eine Patt-Situation entstehen, die das Unternehmen lähmt. Auch hier gibt es Klauseln, die für diesen Fall vorschützen können. Und ein weiteres Instrument hilft, dass der Karren nicht schon am Anfang auseinanderfliegt: Neben dem Wettbewerbsverbot gibt es die Möglichkeit, einen Stabilitätspakt zu vereinbaren. Nämlich, indem sich die Gesellschafter und Geschäftspartner verpflichten, für einen Mindestzeitraum an Bord zu bleiben. Es gilt also die richtige Form des Zusammenschlusses und der Zusammenarbeit zu finden.